Landeshauptstadt Stuttgart

Nehmen Sie sich Zeit für einen virtuellen Besuch auf unserer Homepage (http://www.stuttgart.de). Auf Sie warten ein Stadtportrait, Informationen zur Wirtschaft sowie Freizeit- und Kulturangebote. Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über die Politik und Verwaltung zu verschaffen. Lernen Sie unser Rathaus mit den Ämtern und Eigenbetrieben kennen, den Bürgerservice und die Politikfelder.

 

Dort finden Sie direkt den Zugang zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und unserem erfolgreichen Modell der betrieblichen Suchthilfe.

 

In der Landeshauptstadt Stuttgart steht die Betriebliche Gesundheitsförderung seit Anfang 2000 auf einer neuen konzeptionellen und strukturellen Basis. Der Gemeinderat und die Verwaltungsspitze sieht die BGF als wichtiges Element zur "Stärkung der Mitarbeiterorientierung". Die Konzeption orientiert sich an der WHO-Charta, der Luxemburger Deklaration, der EG-Richtlinie Arbeitsschutz sowie am Arbeitsschutzgesetz. Anhand dieser Rahmenbedingungen und der Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung wurden inzwischen bereichsübergreifende und bereichsbezogene Organisationsformen sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung umgesetzt. Die abgeschlossene Dienstvereinbarung mit der Personalvertretung ist hierbei sehr förderlich.

 

Zentrales Gremium zur Steuerung der BGF und der Suchtprävention ist der Arbeitsschutzausschuss. Bürgermeister Murawski (Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser) leitet den Ausschuss. Hier werden alle konkreten zentralen Aufgaben der BGF beraten und deren Umsetzung eingeleitet. Dies sind z.B. Projekte zur Reduzierung von krank machenden Faktoren am Arbeitsplatz, die Gesundheitsberichterstattung und verschiedenartige Gesundheitsförderungsprojekte mit in- und externen Partnern.

 

Die Koordination und Geschäftsführung der zentralen Aufgaben in der BGF erfolgt durch den Koordinator Betriebliche Gesundheitsförderung beim Haupt- und Personalamt.

 

Die Leiterinnen und Leiter der Ämter und Eigenbetriebe sind verantwortlich für die Umsetzung der BGF. Sie werden unterstützt durch den örtlichen "Arbeitskreis Gesundheit und Soziales". In diesen Arbeitskreisen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten, die die erforderlichen Kenntnisse für die BGF mitbringen.

Die Stadtverwaltung bietet sowohl verhaltenspräventive als auch verhältnispräventive Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung an:

  • Fortbildungsangebote
  • Trainingsangebote
  • Supervision und Coaching
  • Gesundheitszirkel
  • Öffentlichkeitsarbeit und Gesundheitsaktionen
  • Flexibilisierung der Arbeitszeiten
  • Telearbeit.

 

Ansprechpartner:

Herr Holger Gehlenborg
Landeshauptstadt Stuttgart
Haupt- und Personalamt
70161 Stuttgart
Tel.: 0711/216-3786
Fax: 0711/216-953786
E-Mail: holger.gehlenborg@stuttgart.de


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