Bundesamt für den Zivildienst

Struktur und Aufgabenstellung

Das Bundesamt für den Zivildienst wurde 1973 errichtet und gehört als Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der gesetzliche Auftrag des Bundesamtes ist die sachgerechte Durchführung des Kriegsdienstverweigerungsverfahren und des Zivildienstes. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Heranziehung, der Betreuung und der Bildung der Zivildienstpflichtigen sowie in der Zusammenarbeit mit den Beschäftigungsstellen und Wohlfahrtsverbänden.

Die Zentralverwaltung in Köln ist in drei Abteilungen gegliedert, die wiederum 6-8 Referate unterschiedlicher Größe umfassen. Hinzu kommen die über die gesamte Republik verteilten Außenstellen: die Regionalbetreuer/innen und Zivildienstgruppen organisieren die Verwaltungsaufgaben vor Ort; in 17 Zivildienstschulen erhalten die Zivildienstleistenden Einführungslehrgänge. Seit Oktober 2010 ist das Bundesamt mit einer zusätzlichen Aufgabe betraut: Die Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen wurde hier angesiedelt. Darüber hinaus wird u. a. zum 1. Januar 2011 die bundesweite Servicestelle „Aktion zusammen wachsen“ – Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern – im BAZ eingerichtet.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Im Dezember 1998 nahm auf Initiative der Personalräte der Arbeitskreis Betriebliche Gesundheitsförderung seine Arbeit auf. Dessen Aktivitäten richteten sich von vornherein nach den Grundsätzen der Luxemburger Deklaration aus. Im Frühjahr 2001 wurde eine
Dienstvereinbarung zur BGF abgeschlossen.

Dienstvereinbarungen u. a. zum Thema Sucht, ergonomischer Arbeitsplatz, Arbeitszeitflexibilisierung und Betriebliches Eingliederungsmanagement folgten. Seit 2008 ist das Bundesamt mit dem Zertifikat zum Audit Beruf & Familie ausgezeichnet. Alle Dienstvereinbarungen schaffen eine gute Grundlage für die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

Seit 2004 koordiniert das Bundesamt für den Zivildienst das „Netzwerk BGF der obersten und oberen Bundesbehörden“. Das Netzwerk, mittlerweile bestehend aus ca. 27 Ministerien und oberen Bundesbehörden, bietet halbjährlich die Gelegenheit, sich mit anderen Kolleginnen und Kollegen der Bundesverwaltung über Betriebliche Gesundheitsförderung auszutauschen und durch einen intensiven Informationsaustausch (auch durch die Inanspruchnahme externer Experten) die Qualität der BGF kontinuierlich zu erhöhen. Die durch das eigene Tun erfrischende Mitarbeit bzw. Teilnahme sowohl im „Netzwerk BGF der obersten und oberen Bundesbehörden“ als auch im „Netzwerk Unternehmen für Gesundheit“ bietet dem BAZ die Möglichkeit, interessante Anregungen bzw. Entwicklungen aus der Privatwirtschaft wie aus den anderen Bundesbehörden aufzunehmen und die übertragbaren
Teile für die eigene Gesundheitsarbeit nutzbar zu machen.

Maßnahmen Betrieblicher Gesundheitsförderung

Neben der Vielfalt vorhandener verhaltensorientierter Gesundheitsfördermaßnahmen wie bspw.:

  • Betriebssportverein
  • Mittagspausenexkursionen
  • Ausgleichsübungen
  • Rückenschulungen, Yoga-Kurse, Thai Chi etc.
  • Vorträge/ Seminare zu Themen wie bspw. Säure- Basenhaushalt, gesunde Ernährung, Gefahren in virtuellen Welten
  • Fahrradsicherheitstraining
  • regelmäßig stattfindende Gesundheitstage, Themenwochen
  • Führungskräfteworkshops
  • Seminare für Azubis
  • Gesundheitszirkel
  • Stärkung der Selbstverantwortung der Beschäftigten für Ihre Gesundheit

liegt der Fokus der Arbeit des Arbeitskreises auf der Gesunderhaltung des einzelnen Mitarbeiters an seinem Arbeitsplatz (verhältnisorientiert). Betrachtet werden die Arbeitsbedingungen, Arbeitsverhältnisse und Strukturen („Was hemmt, demotiviert, frustriert, macht krank?“ aber auch: „Was fördert, motiviert, schafft Arbeitszufriedenheit, hält gesund?“). Maßnahmen, die hier ergriffen bzw. gemeinsam mit den Beschäftigten erarbeitet werden, sind bspw.:

  • Arbeitsplatzgestaltungen und ggf. Arbeitsplatzumgestaltungen
  • Handhabung des Demographischen Wandels (Mitarbeitermotivation, Wissensmanagement, Alterstrukturanalyse)
  • Weiterentwicklung der aktuellen Dienstvereinbarung (Implementierung eines ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagements)
  • Stärkung des Sozialkapitals


Seit 2000 ist das Bundesamt für den Zivildienst Mitglied im „Netzwerk Unternehmen für Gesundheit“.

Bundesamt für den Zivildienst
0221/ 3673-0
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln